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Initiative Wohnprojekt Riedlingen

Absichtserklärung Darlehen Unverbindliche Willenserklärung zur Darlehensgewährung

Mit dieser Absichtserklärung bekunde ich mein Interesse, die Initiative Wohnprojekt Riedlingen mit einem zinsgünstigen Privatdarlehen zu den unten angegebenen Konditionen zu unterstützen. Diese Erklärung ist rechtlich nicht bindend und dient der Planung des Projekts.

Die ersten zwei Jahre sind tilgungsfreie Jahre. Das bedeutet: In dieser Zeit zahlen wir nur den Zinsanteil, die Tilgung beginnt erst danach. Bei unbefristeten Darlehen werden dauerhaft nur die Zinsen bezahlt.
💡 Wer lange leiht, hilft mehr als wer kurzfristig wenig Zinsen verlangt – lange Laufzeiten entlasten den monatlichen Kapitaldienst deutlich mehr als niedrige Zinsen.
Bitte mit Maus oder Finger unterschreiben
⚠️ Wichtiger Hinweis zu Direktkrediten (Nachrangdarlehen) Ein Direktkredit ist ein privatrechtliches Nachrangdarlehen nach §§ 488 ff. BGB. Im Insolvenzfall werden vorrangige Gläubiger (insbesondere die finanzierende Bank) zuerst bedient. Es besteht das Risiko des Totalverlusts deines eingesetzten Kapitals. Direktkredite sind nicht durch die gesetzliche Einlagensicherung geschützt. Das Kapital ist für die vereinbarte Laufzeit gebunden und in der Regel nicht vorzeitig rückforderbar.
* Hinweis: Die Insolvenz der Wohnprojekt Riedlingen GmbH kann im schlimmsten Fall zum Verlust Ihres Geldes führen. Setzen Sie sich daher für eine persönliche Beratung mit uns in Verbindung, wenn Sie das Projekt mit einem Direktkredit unterstützen möchten. Das Gesamtvolumen aller angenommenen Direktkredite zu einem bestimmten Zinssatz wird vom 1.1.–31.12. max. 100.000 € betragen. Es besteht daher keine Prospektpflicht nach dem Vermögensanlagengesetz.
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